Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit des Weinguts Bremer

Einleitung

Das Weingut Bremer GmbH & Co. KG ist bemüht, seine Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website:

Weingut

Stand der Aktualisierung

Die Inhalte dieser Website wurden zuletzt am 27.06.2025 inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

 

Weingut Bremer GmbH & Co. KG

Brückenstr. 2

D-67308 Zellertal

Telefon: +49 (0)6355 8639166

E-Mail: info@weingutbremer.de

Online: https://www.weingutbremer.de/kontakt/

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Hürden abzubauen und die Anforderungen der BITV 2.0 zu erfüllen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Unvereinbarkeit mit geltenden Vorschriften:

– Die Reihenfolge der HTML-Überschriften (H2–H6) ist nicht auf allen Unterseiten semantisch korrekt strukturiert.

– Einige Bilder und Grafiken enthalten keine Alternativtexte. Die Nachpflege erfolgt fortlaufend.

– Farbkontraste entsprechen auf einzelnen Elementen nicht den Mindestanforderungen der WCAG 2.1. Neue Inhalte werden entsprechend optimiert.

– Auf einigen Seiten werden Schriftgrafiken verwendet, anstelle von maschinenlesbarem Text (WCAG 1.4.5).

– Unsere Website enthält PDF-Dokumente, die nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sind.

– Die Formulare sind aktuell nicht durchgängig barrierefrei nutzbar.

– Inhalte in Leichter Sprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

  1. Unverhältnismäßige Belastung:

– Aufgrund der hohen Anzahl an Medienelementen konnten nicht alle Alt-Texte bis zur gesetzlichen Frist vollständig ergänzt werden.

  1. Ausnahmen vom Geltungsbereich:

– Hintergrundvideos, die rein dekorativen Zwecken dienen, enthalten keine Tonspur oder inhaltlich relevante Informationen und sind daher von der Untertitelpflicht ausgenommen.

Evaluierungsmethode

Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgte intern durch redaktionelle Checks sowie mit automatisierten Tools (z. B. WAVE, Accessibility Insights, Pagespeed/Web.dev). Eine vollständige externe Prüfung ist in Vorbereitung.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch unzureichende Barrierefreiheit benachteiligt werden, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden:

 

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Büro des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Online: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung und Prüfung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt überprüft.